ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZLexikon -Glasbruchschäden inkl LeuchtmittelBei Glasbruch inkl. Leuchtmittel (also nicht nur bei der verglasten Abdeckung von Leuchten) zahlt der Versicherer die Kosten für Leuchtmittel z. B. beschädigter Scheinwerfer. © Versicherungsbote.de